Stimmt das so? Weiß hier jemand etwas darüber?hiermit möchten wir auf eine Gesetzesänderung hinweisen, die für Sie von besonderer Bedeutung ist.
Nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
vom 10. November 2006 sind ab dem 01.01.2007 Kaufleute verpflichtet, die bisher nur auf dem Geschäftspapier geforderten
Angaben auch in sonstigen Geschäftsbriefen (z.B. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen etc.) zu machen.
Von dieser neuen Regelung sind insbesondere E-Mails betroffen. Ab sofort sind Sie daher verpflichtet, auch in E-Mails den
vollständigen Namen und den Sitz der Gesellschaft, die Handelsregisternummer und den vollständigen Namen der
vertretungsberechtigten Organe anzugeben. Da bei Verstoß gegen diese gesetzliche Vorschrift ein Zwangsgeld von
bis zu 5.000,00 EUR droht und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Verstoß gegen diese gesetzliche Vorschrift
als wettbewerbswidrig (mit der Folge einer möglichen Abmahnung durch Wettbewerber) angesehen wird, wird
dringend empfohlen, die neue Regelung zu beachten.
Danke schonmal.