Fundstück der Woche
Moderatoren: Krallzehe, HellsKitchen
- Pitty
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A guy rings tech support to report that his computer is faulty.
Tech: What's the problem?
User: There is smoke coming out of the power supply.
Tech: You'll need a new power supply.
User: No, I don't! I just need to change the startup files.
Tech: Sir, the power supply is faulty. You'll need to replace it.
User: No way! Someone told me that I just needed to change the startup files and it will fix the problem! All I need is for you to tell me the command.
Ten minutes later, the user is still persistent that he is right. The tech is frustrated and give up.
Tech: Sorry, Sir. We don't normally tell our customers this, but there is an undocumented DOS command that will fix the problem.
User: I knew it!
Tech: Just add the line LOAD NOSMOKE.COM at the end of the CONFIG.SYS. Let me know how it goes.
Ten minutes later.
User: It didn't work. The power supply is still smoking.
Tech: Well, what version of DOS are you using?
User: MS-DOS 6.22.
Tech: That's your problem there. That version of DOS didn't come with NOSMOKE. Contact Microsoft and ask them for a patch that will give you the file. Let me know how it goes.
One hour later.
User: I need a new power supply.
Tech: How did you come to that conclusion?
User: Well, I rang Microsoft and told him about what you said, and he started asking questions about the make of power supply.
Tech: Then what did he say?
User: He told me that my power supply isn't compatible with NOSMOKE.
**wenn das mal kein teamwork war **
Tech: What's the problem?
User: There is smoke coming out of the power supply.
Tech: You'll need a new power supply.
User: No, I don't! I just need to change the startup files.
Tech: Sir, the power supply is faulty. You'll need to replace it.
User: No way! Someone told me that I just needed to change the startup files and it will fix the problem! All I need is for you to tell me the command.
Ten minutes later, the user is still persistent that he is right. The tech is frustrated and give up.
Tech: Sorry, Sir. We don't normally tell our customers this, but there is an undocumented DOS command that will fix the problem.
User: I knew it!
Tech: Just add the line LOAD NOSMOKE.COM at the end of the CONFIG.SYS. Let me know how it goes.
Ten minutes later.
User: It didn't work. The power supply is still smoking.
Tech: Well, what version of DOS are you using?
User: MS-DOS 6.22.
Tech: That's your problem there. That version of DOS didn't come with NOSMOKE. Contact Microsoft and ask them for a patch that will give you the file. Let me know how it goes.
One hour later.
User: I need a new power supply.
Tech: How did you come to that conclusion?
User: Well, I rang Microsoft and told him about what you said, and he started asking questions about the make of power supply.
Tech: Then what did he say?
User: He told me that my power supply isn't compatible with NOSMOKE.
**wenn das mal kein teamwork war **
- Tempel
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Yo, habe die Sache auch im Radio verfolgt!
Finde ich auch unerhört.
Was ist daran falsch psyschologisch vorzugehen wenn das Leben eines Kindes auf dem Spiel steht. Daß der Junge schon tot war konnte ja keiner wissen.
Ich frage mich blos welcher Sesselpupser diesen Mist wieder ins Rollen gebracht hat? Anscheinend ist denen langweilig!
Finde ich auch unerhört.
Was ist daran falsch psyschologisch vorzugehen wenn das Leben eines Kindes auf dem Spiel steht. Daß der Junge schon tot war konnte ja keiner wissen.
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- Tempel
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Ach, wenn wir gerade dabei sind, was in unserem Rechtsstaat alles möglich ist:
http://www.spiegel.de/unispiegel/geld/0 ... 21,00.html
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Wir entwickeln uns immer mehr zur Bananen Republik... weil alles Banane ist!
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- Ashen-Shugar
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Kein Wunder, dasss keiner geboten hat.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 3270226590
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Viel geiler mal zu wissen wie der Real Name in Hobbit oder Elf lauten würde:
Hobbit: Berilac Proudfoot of Standelf
Elf: Amras Faelivrin
Finde den generator ganz witzig
http://www.chriswetherell.com/elf/Default.asp
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- Labbeduddel112
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Lollig! Aber ich würde sagen da war ein BGS-Mann etwas übereifrig. Als die Sache mit Rucksack und Notebook geklärt war, hätte man den Vorfall vergessen können.Tempel hat geschrieben:Ach, wenn wir gerade dabei sind, was in unserem Rechtsstaat alles möglich ist:
http://www.spiegel.de/unispiegel/geld/0 ... 21,00.html
- Ashen-Shugar
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Wegen dem nochmal:
Für mich sieht das so aus, als ob der stellvertretende Polizeichef hier ganz bewusst seinen Job riskiert hat, um dem Jungen das Leben zu retten. Er muß gewusst haben, was er macht und welche Folgen das hat, sonst wäre er nicht so weit die Karriereleiter hochgestiegen.
Es ist nun mal nicht immer leicht, zu sagen was gut und richtig ist. Als Außenstehender denkt man in dem Moment wohl als erstes an das Kind, wie die Polizisten hier wohl auch. Gut scheint zu sein, was das Leben des Jungen retten kann.
Die Polizisten wussten aber sicher auch, dass dieses gute hier nicht das richtige sein muß oder vielleicht sogar kann. Es gibt gute Gründe für die strikten Regelungen im Umgang mit Verdächtigen. Wir müssen verhindern, dass es wieder soweit kommt, dass mögliche Täter zu Geständnissen gezwungen werden können. Tatverdächtige haben genauso wie auch erwiesene Täter Rechte die nicht angegriffen werden dürfen.
Jemandem mit Folter zu drohen ist keine Kleinigkeit, die man einfach abtun kann, denn die Sitaution des Verdächtigen muß man da auch beachten: Er wird festgehalten (wohl logischerweise gegen seinen Willen), um in herum Uniformierte, die alle nur im Sinn haben, die Information aus ihm herauszubekommen. Wenn man sich da hineinversetzt, kann man sich wohl leicht vorstellen, dass diese Folter Drohung für ihn eine reale Gefahr dargestellt haben muß. Es gibt ja erwiesenermaßen auch einige wenige Fälle in denen Polizeigewalt missbraucht worden ist.
Aus welchem Blickwinkel man das auch betrachtet, diese Vorfälle zu bewerten ist nicht einfach. War es gut? War es richtig? War es rechtens? Wirklich beantworten kann man da wohl nur die letzte Frage, da diese am Gesetzestext ausgelegt wird, die anderen beiden aber moralische Fragen sind.
Ich persönlich kann sein Verhalten nachvollziehen. Zu wissen, dass das Leben eines Kindes an dieser Aussage hängt ist ein starker Antrieb. Wenn er sich der Bedetung und aller Konsequenzen seiner Anordnung bewusst war, hat er meiner Meinung nach Respekt verdient, dafür dass er die möglichen (und wahrscheinlich beträchtlichen) Folgen für sich in Kauf nahm um das Leben des Jungen zu schützen.
Oh doch,
nur mal der Gedanke, wenn man das durchgehen lässt, wo kommen wir da hin ?
Das Urteil wird ein Präzedensfall, der ein für alle Mal klar stellen wird, dass wir hier nicht in der Türkei sind...
Sorry, aber wehret den Anfängen...
(auch wenn ich ihn persönlich verstehe, aber was wäre gewesen, wenn der Verdächtige unschuldig gewesen wäre ? ...)
S.
nur mal der Gedanke, wenn man das durchgehen lässt, wo kommen wir da hin ?
Das Urteil wird ein Präzedensfall, der ein für alle Mal klar stellen wird, dass wir hier nicht in der Türkei sind...
Sorry, aber wehret den Anfängen...
(auch wenn ich ihn persönlich verstehe, aber was wäre gewesen, wenn der Verdächtige unschuldig gewesen wäre ? ...)
S.
Der Sarkast unter den [???]-Zeichen !!!!
Sarkasmus ist dabei die Bosheit, die so gut verpackt
ist, dass ich ausser Reichweite bin, bis sie der Betreffende verstanden hat
Ungekrönter Offtopic-Kaiser
Sarkasmus ist dabei die Bosheit, die so gut verpackt
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Ungekrönter Offtopic-Kaiser
das is doch nur wieder so ein fall woe irgendwo jeder recht hat. die einen die sagen dass er das leben des jungen retten wollte. und die anderen, die natuerlich auch recht haben wenn sie sagen dass solche verhöhrmethoden nihct einzug halten sollten...
also ich möchte nicht derjenigen sein, der sowas entscheiden soll ...
also ich möchte nicht derjenigen sein, der sowas entscheiden soll ...
It's your HEIMSPIEL
Hier hab einen alten Reli-Test vom Zottel gefunden:
Hier die Antworten wers nicht entziffern kann:
1. Definiere den Begriff Sekte!
Antwort: Abspaltung von einer anderen Glaubensgemeinschaft. Machen immer
nur Massenselbstmord.
2. Nenne die Merkmale christlicher Sekten!
Antwort: Glauben an Gott, meinen nur sie glauben richtig.
3. Stelle die Sekte der Zeugen Jehovas vor!
Antwort: Klingeln bei jedem und reden irgendwelche Scheiße daher.
4. Beschreibe das Anliegen der Mormonen!
Antwort: Weltherrschaft.
5. Beschreibe das Anliegen der Christlichen Wissenschaft!
Antwort: Vernichtung der Menschheit."
Hier die Antworten wers nicht entziffern kann:
1. Definiere den Begriff Sekte!
Antwort: Abspaltung von einer anderen Glaubensgemeinschaft. Machen immer
nur Massenselbstmord.
2. Nenne die Merkmale christlicher Sekten!
Antwort: Glauben an Gott, meinen nur sie glauben richtig.
3. Stelle die Sekte der Zeugen Jehovas vor!
Antwort: Klingeln bei jedem und reden irgendwelche Scheiße daher.
4. Beschreibe das Anliegen der Mormonen!
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5. Beschreibe das Anliegen der Christlichen Wissenschaft!
Antwort: Vernichtung der Menschheit."
This is what we do, who we are. Live for nothing, or die for something. Your call.
- Nainkonami
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Zu dem Stelli Polizeipräsidenten, Der anklagende Staatsanwalt hat vorhin in einem interview gesagt "Ich kann das sehr gut verstehen warum er so gehandelt hat in dieser situation, schließlich wollte er ja das Leben des kleinen jungen retten."
Wenn du den Charakter eines Mannes kennen lernen willst, dann gib ihm Macht.
*Abraham Lincoln*
*Abraham Lincoln*
Nun mal im ernst.... es ging um einen kleinen Jungen der gerade kurz davor war sein Leben zu entdecken... um sein Leben zu retten, hätte ich das gleiche getan... Androhung von Gewalt.... ist noch nicht, es tatsächlich zu tun... drauf geschissen hätte er das Leben des Jungen gerettet wäre er der Held der Nation gewesen.... für mich auch so...Courage hat der Mann es im nachhinein zuzugeben....
Labert weiter wenn Ihr Kinder habt und er würde dadurch Euren Sohn/Tochter retten, dann wärt Ihr die glücklichsten Eltern auf Erden....
Duke
Labert weiter wenn Ihr Kinder habt und er würde dadurch Euren Sohn/Tochter retten, dann wärt Ihr die glücklichsten Eltern auf Erden....
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- Nainkonami
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Sorry, aber das sind doch alles hypothetische Vermutungen...
Wenn man alles aus der Gott-Sicht betrachtet, ist das einfach zu rechtfertigen, aber nicht aus der Sicht Mensch-Mensch...
Duke, ich stell dir die Gegenfrage, was wäre, wenn sowas bei einem Unschuldigen gemacht wird ? Und dadurch ein Unschuldiger für das herhalten muss, was ein anderer begangen hat ?
Und was soll ein so gerechtfertigter Eingriff bringen ?
Man droht jemandem Gewalt an, gut, wenn derjenige nun aber weiss, dass es nur eine Drohung sein KANN, ist letztendlich auch der Zweck verfehlt, oder ?
Dann wird der Ruf laut, in "gewissen" Ausnahmefällen diese Drohung auch wahr zu machen, damit sie auch überhaupt etwas bringt...
Hmmm, dann haben wir wirklich gleich türkische Verhältnisse...
Du kannst den Eingriff in die körperliche Integrität nicht damit rechtfertigen, dass die körperliche Integrität eines anderen in Gefhr ist, sorry...
In Deutschland gibt es den Grundsatz des in dubio pro reo, d.h. erst wenn ein Richter die Schuld festgestellt hat, ist er auch schuldig....
Die Polizei KANN nur für die Verfolgung zuständig sein, mehr nicht...
Und ich denke, durch diese Drohung hätte auch der Mörder fast noch davon kommen können, wenn keine anderen Beweise als die erpresste Aussage dagewesen wäre, na toll, DAS wäre doch dann mal richtig befriedigend gewesen, oder ?
Duke, ich geb dir in soweit recht, dass es in diesem Fall Diskussionsbedarf gibt und auch eine Rechtfertigung der Tat rein moralisch gegeben ist.
Ich sehe das nur auch sher viel weitergehend, das ist eine Gefahr, die einfach zu unkontrollierbar ist und deshalb schön verboten bleiben sollte, um Missbrauch gleich mal von vorneherein zu verhindern...
S.
Wenn man alles aus der Gott-Sicht betrachtet, ist das einfach zu rechtfertigen, aber nicht aus der Sicht Mensch-Mensch...
Duke, ich stell dir die Gegenfrage, was wäre, wenn sowas bei einem Unschuldigen gemacht wird ? Und dadurch ein Unschuldiger für das herhalten muss, was ein anderer begangen hat ?
Und was soll ein so gerechtfertigter Eingriff bringen ?
Man droht jemandem Gewalt an, gut, wenn derjenige nun aber weiss, dass es nur eine Drohung sein KANN, ist letztendlich auch der Zweck verfehlt, oder ?
Dann wird der Ruf laut, in "gewissen" Ausnahmefällen diese Drohung auch wahr zu machen, damit sie auch überhaupt etwas bringt...
Hmmm, dann haben wir wirklich gleich türkische Verhältnisse...
Du kannst den Eingriff in die körperliche Integrität nicht damit rechtfertigen, dass die körperliche Integrität eines anderen in Gefhr ist, sorry...
In Deutschland gibt es den Grundsatz des in dubio pro reo, d.h. erst wenn ein Richter die Schuld festgestellt hat, ist er auch schuldig....
Die Polizei KANN nur für die Verfolgung zuständig sein, mehr nicht...
Und ich denke, durch diese Drohung hätte auch der Mörder fast noch davon kommen können, wenn keine anderen Beweise als die erpresste Aussage dagewesen wäre, na toll, DAS wäre doch dann mal richtig befriedigend gewesen, oder ?
Duke, ich geb dir in soweit recht, dass es in diesem Fall Diskussionsbedarf gibt und auch eine Rechtfertigung der Tat rein moralisch gegeben ist.
Ich sehe das nur auch sher viel weitergehend, das ist eine Gefahr, die einfach zu unkontrollierbar ist und deshalb schön verboten bleiben sollte, um Missbrauch gleich mal von vorneherein zu verhindern...
S.
Der Sarkast unter den [???]-Zeichen !!!!
Sarkasmus ist dabei die Bosheit, die so gut verpackt
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Ungekrönter Offtopic-Kaiser
Sarkasmus ist dabei die Bosheit, die so gut verpackt
ist, dass ich ausser Reichweite bin, bis sie der Betreffende verstanden hat
Ungekrönter Offtopic-Kaiser
Ohne mich damit intensiv befasst zu haben - mir ist spontan dies eingefallen:
§ 34 StGB (Rechtfertigender Notstand)
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
§ 34 StGB (Rechtfertigender Notstand)
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
pwnEd.
Allerdings war die Tat objektiv kein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden, weil der Junge schon tot war. Bzw. es gab gar keine Gefahr mehr. Insofern könnte aber ein Erlaubnistatbestandsirrtum greifen - oder? Welche Rechtsfolge hatte der nochmal, Schuffz? Ist schon lange her bei mir...
Zuletzt geändert von Ed am Sa 21. Feb 2004, 13:17, insgesamt 1-mal geändert.
pwnEd.
1. Bin ich überzeugter HeideSchnuffz hat geschrieben:Sorry, aber das sind doch alles hypothetische Vermutungen...
Wenn man alles aus der Gott-Sicht betrachtet, ist das einfach zu rechtfertigen, aber nicht aus der Sicht Mensch-Mensch...
Duke, ich stell dir die Gegenfrage, was wäre, wenn sowas bei einem Unschuldigen gemacht wird ? Und dadurch ein Unschuldiger für das herhalten muss, was ein anderer begangen hat ?
S.
2. Deins ist genauseo hypotetisch.. was wäre wenn... ja dann wäre ich Millionär
Wenn ich jemanden Gewalt androhe... oohh ja dann bekommt er alleine durch die Drohung schon Beulen und Blutergüsse?
Klar ist die Gefahr gross ein Falschen etwas anzudrohen... bin ich auch nicht begeistert von... aber nur Drohen ist für mich ein Witz da kannste noch soviel mit Deinem Gesetzbuch rumwedeln finde die Diskussion nur überflüssig, da der Junge eh tot ist und das auch nicht mehr änderbar ist...
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@ Ed:
rechtfertigender Notstand : erfordert die Abwägung der betroffenen Rechtsgüter, hier ber keine gegenwärtige Bedrohung, da Opfer tod.
Wäre Opfer rein hypothetisch noch am Leben, müsste man eine Abwägung der Rechtsgüter durchführen, dies wäre hier das anscheinende gefährdete Leben des Opfers gegenüber Nötigung des Verdächtigten, hier wohl (+), nur ist die Frage, ob die Gefahr nicht anders abwendbar ist und ich denke, hier (-), da man auch durch lange Verhöre das selbe erreichen könnte und dies auch muss, sonst wäre die Vorschrift § 343 sinnlos.... hallo, es handelt sich schliesslich um ein Verbrechen, nicht um ein Vergehen (§12..)
entschuldigender Notstand scheidet auch aus, weil die Nähebeziehung Täter- Opfer fehlt...
übergesetzlicher Notstand : kann m.E. auch nicht angenommen werden, da Grenzen zu hoch sind und eine Verletzung von Grundrechten nicht dadurch überdeckt werden kann (m.E.)
Irrtum über den Tatumstand : § 16 : hier (-) er weiss, was er tut
Irrtum über das Verbot : § 17 hier (-)
Irrtum über den Erlaubnistat(um)stand : Irrtümliche Annahme einer rechtfertigenden Sachlage : h.L. § 16 analog (besser als $17 direkt, da so noch Teilnahme möglich...), lässt Vorsatzschuld entfallen, hier aber auch (-), da er weiss, was er tut (m.E.)
So, ich hoffe, diesmal keinen Scheiss geschreibt zu haben,
@ Duke, lies nochmal genau, was ich oben geschrieben habe
S.
rechtfertigender Notstand : erfordert die Abwägung der betroffenen Rechtsgüter, hier ber keine gegenwärtige Bedrohung, da Opfer tod.
Wäre Opfer rein hypothetisch noch am Leben, müsste man eine Abwägung der Rechtsgüter durchführen, dies wäre hier das anscheinende gefährdete Leben des Opfers gegenüber Nötigung des Verdächtigten, hier wohl (+), nur ist die Frage, ob die Gefahr nicht anders abwendbar ist und ich denke, hier (-), da man auch durch lange Verhöre das selbe erreichen könnte und dies auch muss, sonst wäre die Vorschrift § 343 sinnlos.... hallo, es handelt sich schliesslich um ein Verbrechen, nicht um ein Vergehen (§12..)
entschuldigender Notstand scheidet auch aus, weil die Nähebeziehung Täter- Opfer fehlt...
übergesetzlicher Notstand : kann m.E. auch nicht angenommen werden, da Grenzen zu hoch sind und eine Verletzung von Grundrechten nicht dadurch überdeckt werden kann (m.E.)
Irrtum über den Tatumstand : § 16 : hier (-) er weiss, was er tut
Irrtum über das Verbot : § 17 hier (-)
Irrtum über den Erlaubnistat(um)stand : Irrtümliche Annahme einer rechtfertigenden Sachlage : h.L. § 16 analog (besser als $17 direkt, da so noch Teilnahme möglich...), lässt Vorsatzschuld entfallen, hier aber auch (-), da er weiss, was er tut (m.E.)
So, ich hoffe, diesmal keinen Scheiss geschreibt zu haben,
@ Duke, lies nochmal genau, was ich oben geschrieben habe
S.
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Sarkasmus ist dabei die Bosheit, die so gut verpackt
ist, dass ich ausser Reichweite bin, bis sie der Betreffende verstanden hat
Ungekrönter Offtopic-Kaiser
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- Passagier57
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Eine ähnliche Problematik ergibt sich ja auch beim finalen Rettungsschuss.
Wenn ich euch wäre, würde ich das rechtlich nicht so sehr im StGB/StPO sehen, es läuft eher auf Polizeirecht hinaus, wobei das ganzeHandeln der Polizei in diesem Fall natürlich nicht durch den unmittelbaren Zwang abgedeckt ist.
Auch kann man nicht von der Tatsache ausgehen, daß das Kind bereits tot war, als die Maßnahmen getroffen wurden, weil das zu diesem Zeitpunkt nur der Täter wusste. Für die Polizei bestand also eine gegenwärtige Gefahr für das Leben des Kindes, auch wenn es hier nur eine Anscheingefahr war.
Aber wie gesagt, das Androhen einer Art "Zwang" gegen den Täter, um den Aufenthaltsort des Kindes rauszubekommen, ist hierbei wohl nicht abgedeckt, wobei die rechtliche Abhandlung wohl ziemlich interessant wäre...
Ich denke, man kann auf einen Täter in einer Vernehmung auch legal so viel Druck ausüben, daß er schließlich den Aufenthaltsort seiner Geisel bekannt gibt.
Sicherlich geht es bei der Androhung von Gewalt vmtl. schneller.
Aber wie Schnuffz hier schon richtig gesagt hat, moralisch verständlich, rechtlich darf es das bei uns nicht geben...
Wenn ich euch wäre, würde ich das rechtlich nicht so sehr im StGB/StPO sehen, es läuft eher auf Polizeirecht hinaus, wobei das ganzeHandeln der Polizei in diesem Fall natürlich nicht durch den unmittelbaren Zwang abgedeckt ist.
Auch kann man nicht von der Tatsache ausgehen, daß das Kind bereits tot war, als die Maßnahmen getroffen wurden, weil das zu diesem Zeitpunkt nur der Täter wusste. Für die Polizei bestand also eine gegenwärtige Gefahr für das Leben des Kindes, auch wenn es hier nur eine Anscheingefahr war.
Aber wie gesagt, das Androhen einer Art "Zwang" gegen den Täter, um den Aufenthaltsort des Kindes rauszubekommen, ist hierbei wohl nicht abgedeckt, wobei die rechtliche Abhandlung wohl ziemlich interessant wäre...
Ich denke, man kann auf einen Täter in einer Vernehmung auch legal so viel Druck ausüben, daß er schließlich den Aufenthaltsort seiner Geisel bekannt gibt.
Sicherlich geht es bei der Androhung von Gewalt vmtl. schneller.
Aber wie Schnuffz hier schon richtig gesagt hat, moralisch verständlich, rechtlich darf es das bei uns nicht geben...
Wir können alles - ausser Hochdeutsch
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Hab mir gestern mal so die Berichterstattung darüber angeschaut und muß sagen, was da Fakten verdreht werden, vor allem bei RTL ist wahnsinn.
Die fangen mit dem Tatbestand an, also bei der Anrohung von Folter, blenden aber dann Interview Ausschnitte ein, bei denen sie die Leute eindeutig gefragt haben, was passiert, wenn der Polizei erlaubt wird, Folter anzuwenden, nicht sie anzudrohen.
Da kommt dann sowas raus: ...hat Folter angedroht, man befürchtet aber Konsequenzen (Einblendung Amnesty International Mensch) wenn es gesetzlich geregelt ist wann die Polizei Folter anwenden darf, wird das dazu führen, dass die Polizei in bestimmten Fällen Folter anwenden muss.
Ed/Schnuffz:Ich hab zwei Versionen gehört, einmal den übergesetzlichen Notstand der herhalten soll und einmal, dass der Anwalt des Vizes geht auf den rechtfertigenden Notstand geht.
Wir haben subjektiv eine nicht anders abwendbare Gefahr fürs Leben des Jungen: sie wussten nicht, dass er schon tot war und alle anderen Methoden wurden ausgeschöpft. Objektiv im Nachhinein sieht das anders aus, aber mit irgendeinem irrtum müsste das zu beseitigen sein.
Die Androhung hat er gemacht, um diese Gefahr abzuwenden.
Abwägung der Interessen: Recht auf Leben (GG Art 2, 2), Schutz der Menschenwürde [?] (GG Art 1,2)
Das wird das "wesentlich überwiegt" wohl schwer machen, wenn das Gericht die Menschenwürde beeinträchtigt sieht, selbst wenn die Androhung als angemessenes Mittel angesehen wird. Mit den Verhören haben sie nichts erreicht Schnuffz, das haben sie ja die ganze Zeit versucht.
Schnuffz: Überlegungen, dass die Androhung von Folter später keine Gefahr mehr sind, weil die täter wissen, dass sie nicht stattifinden darf, halte ich nicht für zutreffend. Der Kerl war Jurastudent, der wusste genau, welche Rechte er hat und was ihm passieren konnte, dennoch hat ihn das eingeschüchtert.
Egal wies ausgeht, ich finde es wichtig, dass die Diskussion sachlich bleibt und nciht den Leuten falsche Ideen eingetrichtert werden, wie in den Medien zur Zeit.
Ich finde das ganze noch besonders interessant, weil ich gerade meine Rechtsphilosophie Vorlesung abgeschlossen habe und das eine Problematik ist, die man von Hobbes über Pufendorf bis Kant gut angehen kann. Vor allem bei Kant wird das interessant.
Die fangen mit dem Tatbestand an, also bei der Anrohung von Folter, blenden aber dann Interview Ausschnitte ein, bei denen sie die Leute eindeutig gefragt haben, was passiert, wenn der Polizei erlaubt wird, Folter anzuwenden, nicht sie anzudrohen.
Da kommt dann sowas raus: ...hat Folter angedroht, man befürchtet aber Konsequenzen (Einblendung Amnesty International Mensch) wenn es gesetzlich geregelt ist wann die Polizei Folter anwenden darf, wird das dazu führen, dass die Polizei in bestimmten Fällen Folter anwenden muss.
Ed/Schnuffz:Ich hab zwei Versionen gehört, einmal den übergesetzlichen Notstand der herhalten soll und einmal, dass der Anwalt des Vizes geht auf den rechtfertigenden Notstand geht.
Wir haben subjektiv eine nicht anders abwendbare Gefahr fürs Leben des Jungen: sie wussten nicht, dass er schon tot war und alle anderen Methoden wurden ausgeschöpft. Objektiv im Nachhinein sieht das anders aus, aber mit irgendeinem irrtum müsste das zu beseitigen sein.
Die Androhung hat er gemacht, um diese Gefahr abzuwenden.
Abwägung der Interessen: Recht auf Leben (GG Art 2, 2), Schutz der Menschenwürde [?] (GG Art 1,2)
Das wird das "wesentlich überwiegt" wohl schwer machen, wenn das Gericht die Menschenwürde beeinträchtigt sieht, selbst wenn die Androhung als angemessenes Mittel angesehen wird. Mit den Verhören haben sie nichts erreicht Schnuffz, das haben sie ja die ganze Zeit versucht.
Schnuffz: Überlegungen, dass die Androhung von Folter später keine Gefahr mehr sind, weil die täter wissen, dass sie nicht stattifinden darf, halte ich nicht für zutreffend. Der Kerl war Jurastudent, der wusste genau, welche Rechte er hat und was ihm passieren konnte, dennoch hat ihn das eingeschüchtert.
Egal wies ausgeht, ich finde es wichtig, dass die Diskussion sachlich bleibt und nciht den Leuten falsche Ideen eingetrichtert werden, wie in den Medien zur Zeit.
Ich finde das ganze noch besonders interessant, weil ich gerade meine Rechtsphilosophie Vorlesung abgeschlossen habe und das eine Problematik ist, die man von Hobbes über Pufendorf bis Kant gut angehen kann. Vor allem bei Kant wird das interessant.